Nationale Regeln oder EU-Drohnenverordnung

Wo darf ich mit meinem ferngesteuerten (RC) Modell fliegen

Drohnen - Flugmodell oder Highend-Flugsystem

So unterschiedlich ihre Einsatzmöglichkeiten für Drohnen sind, so unterschiedlich sind auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für deren Betrieb.

Multicopter – umgangssprachlich auch als Drohnen bezeichnet – liegen derzeit voll im Trend. Ob als Mini-Racecopter für den Einsatz bei Sportwettkämpfen oder nur zum Spaß, als Arbeitsgerät für Profis oder Fotodrohne für Amateure, die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig. Doch nicht nur Multicopter werden umgangssprachlich als Drohnen bezeichnet, sondern alle unbemannten Flugsysteme. Die fachlich richtige Bezeichnung wäre UAV für "Unmanned Aircraft Vehicle" oder UAS für "Unmanned Aircraft System".

Während der Drohnenbetrieb außerhalb eines Modellflugverbandes unterdesssen europäischem Recht unterliegt, können Piloten, die ihre Drohne zu Sport- und Freizeitzwecken betreiben, dies im Rahmen der Betriebsgenehmigung eines Modellsportverbandes, wie z.Bsp. dem DMFV, nach geltenden nationalen Gesetzen tun.

Du bist Mitglied in einem Modellsportverband

Es gelten die nationalen Regeln.

Du bist Mitglied in einem Modellsportverband und nutzt deine Drohne nur zur Ausübung des Modellsports!

Du bist NICHT Mitglied in einem Modellsportverband

Es gilt die EU-Drohnenverordnung.

Du bist nicht Mitglied eines Modellsportverbandes oder dur nutzt deine Drohne zu gewerblichen Zwecken!

Der Kompetenznachweis wird bereits ab einer Startmasse von 250 Gramm verpflichtend! In den Unterkategorien A1 und A3 der „offenen“ Kategorie besteht dieser aus einem theoretischen Online-Test auf der Webseite des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA).
Für den Drohnenbetrieb in der Unterkategorie A2 muss zusätzlich zum Kompetenznachweis vom Fernpiloten ein praktisches Selbststudium abgeschlossen und eine weitere Theorieprüfung bei einer vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) benannten Stelle bestanden werden. Hier geht´s zum Kompetenznachweis des LBA

  • Die Betreiber von Drohnen der „offenen“ Kategorie ab 250 Gramm, von Drohnen der „offenen“ Kategorie unter 250 Gramm, wenn sie mit einer Kamera oder mit einem anderen Sensor, der personenbezogene Daten erfassen kann, ausgestattet sind, sofern es sich NICHT um ein Spielzeug gemäß Spielzeugrichtlinie handelt, und von Drohnen der „speziellen“ Kategorie müssen sich selbst registrieren.
  • Die Registrierungsnummer muss auf jeder von einem registrierten Betreiber eingesetzten Drohne sichtbar angebracht werden.
  • Eigentümer von zulassungspflichtigen Drohnen müssen diese ebenfalls registrieren lassen.

 

Hier geht´s zur EU-Registrierung:

https://uas-registration.lba-openuav.de/#/registration/uasOperator

info

Man muss nicht unbedingt einem örtlichen Modellflugverein beitreten, um das Modellfliegerhobby zu betreiben.

Auch die sogenannte Wildfliegerei, bezeichnend für den Modellflug außerhalb von Modellflugplätzen ist möglich. Die Ausübung der Wildfliegerei unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen. Es besteht dazu eine Haftpflicht-Versicherungspflicht.

Neue Drohnenverordnung
Neue Drohnenverordnung
Book an appointment with Peter Henning using Setmore