Batterieverordnung für Deutschland



Symbol durchgestrichene Mülltonne – Batteriekennzeichnung

Informationen zur Batterieverordnung

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder Akkus sowie Geräten, die solche Energiespeicher enthalten, sind wir verpflichtet, Sie über Ihre gesetzlichen Rückgabe- und Entsorgungspflichten zu informieren:

  • Batterien dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden.
  • Endverbraucher sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien gesetzlich verpflichtet.
  • Rückgabe ist kostenfrei in unserer Verkaufsstelle oder kommunalen Sammelstellen möglich.

Schadstoff-Kennzeichnung

Batterien oder Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. In der Nähe befinden sich die chemischen Kurzzeichen:

Abkürzung Schadstoff
Cd Cadmium
Pb Blei
Hg Quecksilber

Hinweis für Lithium-Akkus

Beschädigte oder aufgeblähte LiPo-Zellen können Feuer fangen! Lagern und transportieren Sie sie in einem feuerfesten Beutel.

Bitte entladen Sie Lithium-Akkus vor der Rückgabe auf unter 30 %, kleben Sie die Pole ab und verpacken Sie die Zellen stoßsicher.

Ihre Rückgabe-Optionen

Bundesweite Sammelstellen finden Sie über die Stiftung ear.

Fragen? Kontaktieren Sie uns!
Letzte Änderung: 26.07.2025
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